Christian GABEL
Öffentlich bestellt werden nur Fachleute mit herausragender Qualifikation. Um die öffentliche Bestellung zu erhalten,
müssen sie sich einem aufwändigen Prüfverfahren unterziehen, in dem auch festgestellt wird, ob sie vertrauenswürdig und persönlich integer sind.
Nur dann dürfen sie das begehrte Qualitätssiegel führen.
Die Sachverständigentätigkeit steht unter ständiger Aufsicht einer vom Staat beauftragten Bestellungskörperschaft und muss durch Fortbildungsmaßnahmen
regelmäßig weiter qualifiziert werden.