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Gutachten eines ö.b.u.v. Sachverständigen

Die Bezeichnung »Sachverständiger« ist in Deutschland rechtlich nicht geschützt. Um wirkliche Experten von anderen Anbietern abzugrenzen, sieht die deutsche Gesetzgebung die öffentliche Bestellung vor. Sie bescheinigt einem Sachverständigen, dass er auf einem bestimmten Fachgebiet besonders qualifiziert ist. Zudem sind öffentlich bestellte Sachverständige darauf vereidigt, unabhängig und unparteiisch zu handeln. Das bedeutet: Dritte, denen Gutachten üblicherweise vorgelegt werden, können sich auf die Ergebnisse verlassen. Ein solches neutrales Gutachten stärkt zugleich den Ruf und die Position des Auftraggebers. Er steht nicht im Verdacht, sich auf ein unvertretbares parteiisches Gutachten zu verlassen.

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Gerichtsgutachten

Öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger im gerichtlichen Auftrag

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Privatgutachen

Öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger im Privatauftrag

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Schiedsgutachten

Öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger als Schiedsgutachter

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